AWA Gardinenservice
Alles rund um Ihr Fenster und für Ihr Wohlbefinden

AGB´s AWA Gardinenservice

§1 Allgemeines

Maßgebliche Vertragsgrundlage für alle von uns durchgeführten Dienstleistungen sind die nachstehenden allgemeinen Geschäftsbedingungen. Sie haben Vorrang vor abweichenden Bedingungen des Kunden, die nicht anerkannt werden.

§2 Ausführung und Leistungsbeschreibung

1. Die Arbeiten des Auftragsnehmers umfassen ein kostenloses schriftliches Angebot vor Ort, das Abnehmen der Gardinen bzw. Vorhänge, das Waschen oder das Reinigen, in einem vom AWA Gardinenservice auserwählten Fachbetrieb. Das Anbringen der Gardinen oder Vorhänge inkl. vorhandener Gardinenrollen und Stopper. Fehlen diese, werden sie vom AWA Gardinenservice ersetzt, aber dem Kunden je nach Umfang in Rechnung gestellt.

2. Das Ändern von Gardinen und Vorhängen, d.h. kürzen, verlängern, schmälern, verbreitern. AWA Gardinenservice behält sich vor, diese Arbeiten nur auszuführen, wenn sie nach gründlicher Begutachtung und Absprache mit dem Kunden, im Rahmen des Änderungsservice durchführbar ist. Dieses wird der Einzelfall individuell entscheiden.

3. Neuanfertigungen werden an einen vom AWA Gardinenservice auserwählten Raumausstatter weitergeleitet. In Ausnahmefällen werden die Neuanfertigungen vom AWA Gardinenservice selbst durchgeführt. Hier entscheidet der Einzelfall.

4. Die Farb- und Raumberatung ist unverbindlich. Der Kunde entscheidet nach der Beratung selbst, ob er die neuen Ideen umsetzt oder nicht. Es sind lediglich Verbesserungsvorschläge.

5. Das Anbringen von Gardinenschienen, Stangen Plissees und Rollos wird von einem Raumausstatter vorgenommen, der im Auftrag vom AWA Gardinenservice arbeitet. In Einzelfällen wird er nach der Auftragserteilung persönlich ein Aufmaß nehmen. Das Maß gilt als anerkannt, sofern der Auftraggeber nicht unverzüglich widerspricht.

§3 Leistungen und Lieferungen

1. Nur solche Leistungen werden erbracht, die schriftlich vereinbart und unterzeichnet wurden.

2. Die Leistungen des Auftragsnehmers gelten als auftragsgerecht erfüllt und abgenommen, wenn der Auftraggeber nicht unverzüglich nach erbrachter Leistung vor Ort begründete Einwendungen erhebt.

§4 Lieferzeit

1. Der Auftragnehmer verpflichtet sich zur Einhaltung der vereinbarten Lieferzeit. Für Lieferverzögerungen in Folge von höherer Gewalt oder anderen unabwendbaren Umständen übernimmt der Auftragnehmer keine Haftung. Die Lieferfristen verlängern sich um den Zeitraum der Behinderung.

§5 Mängel

1. Werden vom Auftraggeber bei der vertraglich festgelegten Leistung berechtigterweise Mängel beanstandet, so ist der Auftragnehmer zuerst zur Nachbesserung verpflichtet. Sollte sich der Schaden so nicht beheben lassen, muss der Auftragnehmer adäquaten Ersatz zu seinen Lasten liefern.

2. Der Auftraggeber verpflichtet sich, den Auftragnehmer vor Erteilung des Auftrages, über bestehende Mängel, z.B. Risse oder Flecken im Stoff, aufmerksam zu machen. Der Auftragnehmer ist nicht verpflichtet, diese Mängel auszubessern. Es sei denn, die Flecken können durch den normalen Reinigungsprozess beseitigt werden. Sollen vorhandene Beschädigungen im Stoff beseitigt werden, so muss ein neuer Auftrag erteilt werden.

3. Sollte ein erheblicher Schaden durch den Auftragnehmer entstanden sein, ist dieser vom Auftraggeber binnen 7 Werktagen schriftlich unter Angabe von Zeit, Ort, Art und Umfang des Mangels schriftlich genau zu beschreiben und mitzuteilen.

§6 Preise

1. Die im Auftrag angegebenen Preise sind Vorabeinschätzungen und deshalb unverbindlich. Die tatsächliche Arbeitszeit kann erst genau nach Beendigung errechnet werden. Genaue Gewichtsangaben können erst in der Wäscherei bzw. Reinigung festgelegt werden. Die Pauschale für An- und Abfahrt ist verbindlich.

2. Die angegebenen Preise sind Nettopreise.

§7 Zahlungsbedingungen

1. Nach Lieferung und Erfüllung des Gardinenservice ist die Bezahlung sofort fällig. Es steht dem Kunden frei, ob er in bar oder per Rechnung bezahlt. Der Abzug von Skonto ist nicht zulässig.

2. Bei Bestellung von Rollos, Plisseerollos, Jalousien und Gardinen ab einem Auftragswert von 500,00 Euro  ist eine Anzahlung in Höhe von 1/3 des Auftragswertes zu leisten, den Rest netto Kasse nach Fertigstellung.

3. Kommt der Auftraggeber in Zahlungsverzug, so ist der Auftragnehmer berechtigt, Verzugszinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über den Basiszinssatz zu fordern.

§8 Haftung

1. AWA Gardinenservice haftet für den Schaden, der durch Verlust oder Beschädigung der Gardinen entstanden sind, im Rahmen der abgeschlossenen Betriebshaftpflichtversicherung. Für Schäden, die dem Auftragnehmer nicht unverzüglich gemeldet werden, entfällt die Haftung.

2. Für das Einlaufen der Gardinen während des Reinigungsvorganges wird keine Haftung übernommen.

3. Ausschluss der Haftung für alterungs- und UV begingte Vorschädigungen der Stoffe, wie z.B. Seide

4. Bei Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit gelten die gesetzlichen Bestimmungen.

§9 Gerichtsstand

1. Als Gerichtsstand gilt ausschließlich der Sitz des Auftragnehmers.

§10 Salvatorische Klausel

1. Sollte eine Bestimmung dieses Vertrages unwirksam sein, wird die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen davon nicht berührt. Die Parteien verpflichten sich, anstelle einer unwirksamen Bestimmung eine dieser Bestimmung möglichst nahe kommende wirksame Regelung zu treffen.

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